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Diese Seite beschäftigt sich mit der günstigsten Art, Luftbild-Aufnahmen zu machen - von einem funkferngesteuerten Modellflugzeug und einem Quadrocopter
Rechtshinweis:
Früher mussten Luftbilder
genehmigt werden.
Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die
Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach
§ 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen
sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden.
Es dürfen keine Aufnahmen von Personen gemacht werden, die deren
Privatsphäre verletzen, insbesondere
von Prominenten.
Also z.B.: Kein Bild vom Kernkraftwerk oder Kasernengelände ins Internet stellen und nicht mit
dem Heli über Claudia Schiffers Swimmingpool fliegen....
Sonst ist das Fotografieren aus der Luft für private Zwecke völlig legal.
Sollten Sie sich durch einzelne Bilder auf dieser Homepage in Ihrer Privatsphäre gestört fühlen, bitte ich um eine kurze Mitteilung per Email und ich werde die entsprechenden Bilder umgehend löschen!